DAS MEHRGENERATIONENHAUS

INDIVIDUELL WOHNEN – IN GUTER NACHBARSCHAFT
Egal ob als genossenschaftliches Wohnprojekt, Mehrgenerationen-Wohnen, Nachbarschaftliches Wohnen oder schlicht Hausgemeinschaft bezeichnet – alle treffen sich auf der Basis
„mehr miteinander – als nebeneinander her“ in einer lebendigen Nachbarschaft zu wohnen.
Diese Projekte von „Leben mit Zukunft eg“ sollen diesem Leitgedanken folgen und sind daher genossenschaftlich organisiert.
Die Mitglieder erwerben also kein Wohneigentum im klassischen Sinn, sondern zeichnen Genossenschafts-Anteile. Im Gegenzug erhalten sie ein unkündbares lebenslanges Wohnrecht und das zu einem ortsüblichen Mietpreis. Die Genossenschaftsanteile sind vererbbar. Der Erbe kann das Wohnrecht erhalten. Die Anlage erfolgt unter Renditegesichtspunkten. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf oder Verkauf ist nicht möglich.
Bei „Leben mit Zukunft eg“ wird jeder Mieter auch gleichzeitig wirtschaftlicher Mit-Eigentümer des Wohnprojekts. Dadurch entwickelt sich eine neue Sichtweise zum gemeinsam verwalteten Eigentum, der eigenen Wohnung und der Hausgemeinschaft. So ist das Wohnen von einem erfreulichen Miteinander anstatt der „Mieter gegen Vermieter“-Denkweise geprägt.
Die notarielle Gründung der Genossenschaft erfolgte im August 2016 mit 10 Gründungsmitgliedern aus der Region.

ALTERNATIVE ZU ALTEN- UND PFLEGEHEIMEN
Befürworter von Mehrgenerationenhäusern sehen darin eine gute Alternative zur Vollversorgung von Senioren im Betreuten Wohnen oder in Alten- und Pflegeheimen. Passivität und Ausgrenzung der Bewohnerinnen und Bewohner wird ihrer Ansicht nach im Mehrgenerationenhaus ebenso vermieden wie die kostenbedingt oft nur punktuelle Versorgung, Betreuung und menschliche Zuwendung in Heimen.

DESWEGEN MEHRGENERATIONENWOHNEN  

  • Ältere werden bei Bedarf unterstützt, welche sonst eher einsam sind wegen des Rückgangs der Anzahl der Personen die unterstützen können und wollen 
  • Großeltern leben wieder in der Nähe der Kinder und Enkelkinder  
  • Verstärktes berufliches Engagement beider Elternteile wird durch örtliche Einrichtungen unterstützt
  •  In Teilen erfolgt die Anlage auch für den sozialen Wohnungsbau
  •  Viele Alleinerziehende Elternteile werden unterstützt
  •  Den familiären Kreislauf des Gebens & Nehmens reaktivieren
  •  Gemeinschaft (so viel wie man möchte)

WER KANN SICH FÜR DIE WOHNUNGEN BEWERBEN?

  •  Jeder von 0 bis 99 Jahre
  •  Menschen die die Gemeinschaft suchen
  •  Lebensumstände, Religion und Herkunft spielen keine Rolle
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